HOCHTIEF Geschäftsbericht 2010
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kein weibliches Mitglied. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, auch Frauen in das Gremium wählen zu lassen – sowohl als Vertreterinnen der Arbeitnehmer als auch der Anteilseigner. Die Entscheidung hierüber bleibt jedoch im Hinblick auf die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat dem zukünftigen Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und dem anschließenden Votum der Hauptversammlung vorbehalten. Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist der Aufsichtsrat so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Ein Schwerpunkt der Corporate-Governance-Aktivitäten lag auch im Berichtsjahr auf der Weiterentwicklung der Compliance-Organisation**. Compliance im Sinne von Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei HOCHTIEF bereits seit vielen Jahren eine zentrale Leitungsaufgabe. Neben dem bereits 2002 eingeführten Code of Conduct gibt es dazu inzwischen ein umfassendes Regelwerk. Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. In verschiedenen Konzernrichtlinien und Rundschreiben werden die gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert und konkretisiert.

Für die Weiterentwicklung, Steuerung und Umsetzung ist eine Compliance-Organisation eingerichtet. Die Compliance-Beauftragten informieren die HOCHTIEFMitarbeiter regelmäßig über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, den Code of Conduct und die HOCHTIEF-internen Richtlinien. Die Schulungen finden in Form von Präsenzschulungen und durch interaktive E-Learning-Programme, etwa durch das elektronische Lernprogramm Antikorruption oder das EDV-Lernprogramm

zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, statt. Die Compliance-Beauftragten stehen als Ansprechpartner auch präventiv beratend für Einzelfragen zur Verfügung. Gegenstand der Beratung waren insbesondere die folgenden Themen: Teilnahme an Kundenveranstaltungen/Einladung von Geschäftspartnern, Annahme von Geschenken, Sponsoring von kulturellen Veranstaltungen sowie richtiges Verhalten gegenüber Amtsträgern.

Als weiteres ergänzendes Compliance-Element hat HOCHTIEF bereits im Jahr 2009 ein Hinweisgebersystem mit einer internen und einer externen Hotline eingerichtet und sie sukzessiv weiterentwickelt. Der Chief Compliance Officer und eine auf Strafrecht spezialisierte externe Rechtsanwaltssozietät stehen so als Ansprechpartner bereit. HOCHTIEF-Mitarbeiter können ihnen – auch anonym und vertraulich – Hinweise auf mögliche Compliance- Verstöße in Konzernunternehmen übermitteln. Die Hotline steht auch Dritten offen.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts anzusehen.

Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Das System der Vorstandsvergütung ist auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensführung ausgerichtet. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgesetzt. Auch das Vergütungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats bereitet die entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums vor. Das Vergütungssystem wurde von der ordentlichen


Gesamtbarbezüge für das Geschäftsjahr 2010 (2009)

(In Tsd. EUR) Feste Bezüge Erfolgsorientierte
Bezüge
Sachbezüge Gesamt
Dr. Lütkestratkötter 816 (785) 1.065 (819) 46 (62) 1.927 (1.666)
Dr. Lohr 544 (523) 710 (546) 36 (35) 1.290 (1.104)
Dr. Noé 544 (523) 710 (546) 42 (61) 1.296 (1.130)
Dr. Rohr 544 (523) 710 (546) 28 (29) 1.282 (1.098)
Dr. Stieler 544 (436) 710 (455) 25 (20) 1.279 (911)
Vorstand gesamt 2.992 (2.790)* 3.905 (2.912)* 177 (207)* 7.074 (5.909)*

*Vorjahreswerte ohne Werte für das im Geschäftsjahr 2009 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Albrecht Ehlers (gesamt: 242 Tsd. Euro) *
**Weitere Informationen finden Sie auf der Seite 55.

     

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