Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2008 einen Jahresüberschuss in Höhe von 97,9 Mio. Euro aus. Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Mai 2008 eine Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 32,5 Mio. Euro vorgenommen worden. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags (32,6 Mio. Euro) ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 98 Mio. Euro.
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:Der Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2008 in Höhe von 98.000.000," Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende von 1,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet, und der aus dem Bilanzgewinn auf nicht dividendenberechtigte Aktien entfallende Betrag, das sind 9.799.584,20 Euro, wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 1,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Angaben gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 beziehungsweise § 315 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 HGB
Das gezeichnete Kapital der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in Höhe von 179.200 Tsd. Euro ist unverändert eingeteilt in 70 000 000 nennwertlose Stückaktien. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 2,56 Euro.Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
Die CARIÁTIDE S. A., Avda. Pio XII n° 102, 28036 Madrid, Spanien, hat unter Bezugnahme auf die Regelung in § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft am 24. April 2007 25,08 Prozent betragen hat. Dieselbe Mitteilung hat die ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Avda. Pio XII n° 102, 28036 Madrid, Spanien, gemacht, und zwar verbunden mit dem Hinweis, dass diese Stimmrechte von der CARIÁTIDE S.A. gehalten werden und ihr über ihre Beteiligung an der CARIÁTIDE S.A. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Gesetzliche Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung finden sich in den §§ 84, 85 AktG beziehungsweise §§ 179, 133 AktG. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus drei Personen. § 23 Abs. 1 der Satzung bestimmt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern nicht das Gesetz zwingend etwas anderes bestimmt. Soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals verlangt, genügt nach § 23 Abs. 3 der Satzung die einfache Mehrheit, sofern nicht zwingend eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.



