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Corporate Governance
 
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Leitungsaufgabe. Neben dem bereits in 2002 eingeführten Code of Conduct* beziehungsweise seinem Vorläufer gibt es dazu inzwischen ein umfassendes Regelwerk. Dieses wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, in seinem Verantwortungsbereich aktiv an der Umsetzung des Compliance-Programms mitzuwirken. In verschiedenen Konzernrichtlinien und Rundschreiben werden die gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert und konkretisiert.

Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag im Berichtsjahr im Bereich Korruptionsbekämpfung. Der Vorstand hat seine ablehnende Haltung zu Korruptionsverstößen erneut unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Verstöße gegen die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung werden in keiner Weise geduldet und führen zu Sanktionen gegen die betroffenen Mitarbeiter.

Durch Schulungen werden die Mitarbeiter über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien informiert. Die Compliance-Beauftragten stehen als Ansprechpartner für Einzelfragen zur Verfügung. Die Präsenzschulungen werden durch interaktive E-Learning-Programme ergänzt, zum Beispiel das Lernprogramm Antikorruption. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf besonders risikoträchtigen Verhaltensweisen (wie zum Beispiel Korruption oder Submissionsabsprachen). Als weiteres ergänzendes Compliance-Element hat HOCHTIEF neben der bereits bestehenden Ethik-Hotline eine Hinweis-Hotline eingeführt. Für diese Hotline haben wir eine externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.

Beide Hotlines stehen den Mitarbeitern des Konzerns zur Verfügung, um Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße zu melden. Auf Wunsch werden die Informationen auch unter Geheimhaltung der Identität des Meldenden entgegengenommen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich in seiner Sitzung am 11. November 2008 mit dem Compliance- Programm befasst und dieses zustimmend zur Kenntnis genommen.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts anzusehen.

Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Auf Vorschlag des Personalausschusses beschließt das Aufsichtsratsplenum das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Die Höhe der Vorstandsvergütung im Einzelnen wird vom Personalausschuss festgelegt.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus festen und variablen, erfolgsorientierten Bezügen. Die festen Bezüge werden als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt; darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestehen hauptsächlich aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der


Gesamtbarbezüge für das Geschäftsjahr 2008 (2007)

(In Tsd. EUR) Feste Bezüge Erfolgsorien-
tierteBezüge
Sachbezüge Gesamt
Dr. Lütkestratkötter 785 (672) 807 (863) 16 (12) 1.608 (1.547)
Ehlers 523 (480) 538 (616) 24 (24) 1.085 (1.120)
Dr. Lohr 523 (453) 538 (582) 29 (29) 1.090 (1.064)
Dr. Noé 523 (480) 538 (616) 18 (18) 1.079 (1.114)
Dr. Rohr 523 (453) 538 (582) 25 (24) 1.086 (1.059)
Vorstand gesamt 2008 2.877 (2.538)** 2.959 (3.259)** 112 (107)** 5.948 (5.904)**

**Vorjahreswerte ohne Werte für den im Geschäftsjahr 2007 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Dr. Keitel (gesamt: 485 Tsd. Euro)
 
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