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Corporate Governance
 
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Corporate Governance

HOCHTIEF entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Über die Corporate Governance bei HOCHTIEF berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß den Regelungen dieses Kodex.

Gute Corporate Governance hat bei HOCHTIEF Tradition. Sie fördert das Vertrauen von Anlegern, Kunden und Mitarbeitern in unser Unternehmen. Leitbild ist für uns der 2002 eingeführte Deutsche Corporate Governance Kodex. Seit 2006 entsprechen wir ohne jede Einschränkung den Empfehlungen des Kodex. Im März 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, nach der HOCHTIEF wiederum sämtlichen Empfehlungen des Kodex entspricht.

HOCHTIEF hat sich immer schon an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung orientiert. Corporate Governance ist für uns ein Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Die stetige Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Praxis unseres Unternehmens ist uns ein wichtiges Anliegen.

Auf unserer Website sind ausführliche Informationen zum Thema Corporate Governance verfügbar. Dort sind sowohl die aktuelle Entsprechenserklärung als auch die Entsprechenserklärungen vergangener Jahre zugänglich. Sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft werden ebenfalls auf unserer Website veröffentlicht.

Über wesentliche Termine unterrichten wir unsere Aktionäre kontinuierlich mit einem Finanzkalender. Der Finanzkalender wird im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und auf unserer Website veröffentlicht. Neben zwei jährlichen Analysten- und Investorenkonferenzen finden anlässlich der Veröffentlichung der Quartalszahlen Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren statt. Sämtliche Präsentationen für diese Veranstaltungen lassen sich im Internet frei einsehen. Dort werden auch die Aufnahmen dieser Konferenzen zum Abspielen angeboten.

Unsere jährliche Hauptversammlung wird mit dem Ziel vorbereitet, sämtliche Aktionäre vor und während der

Hauptversammlung zügig, umfassend und effektiv zu informieren. Bereits vor der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf unserer Website verfügbar.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, die vollständige Übertragung der Versammlung im Internet zu verfolgen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung im Mai 2008 über die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und deren Veränderung informiert. Dies ist auch für die kommende Hauptversammlung vorgesehen.

Transparenz ist ein Kernelement guter Corporate Governance. Sie ist zum Beispiel dann nötig, wenn Transaktionen des Vorstands möglicherweise zu Interessenkonflikten führen können. Insoweit ist mitzuteilen, dass die Mitglieder des Vorstands oder ihnen nahestehende Personen in 2008 keine wesentlichen Geschäfte mit HOCHTIEF oder einem Konzernunternehmen getätigt haben. Ebenso wurden keine Verträge zwischen HOCHTIEF und Mitgliedern des Aufsichtsrats geschlossen. Interessenkonflikte bei Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat traten nicht auf. Die Zahl der direkt oder indirekt von den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats gehaltenen Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumente war zum 31. Dezember 2008 geringer als ein Prozent der von HOCHTIEF ausgegebenen Aktien (Ziffer 6.6 des Kodex).

Ein Schwerpunkt der Corporate-Governance-Aktivitäten lag im Berichtsjahr auf der Weiterentwicklung des Compliance-Programms. Compliance im Sinne von Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei HOCHTIEF eine wesentliche

 
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